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   BSG, 15.03.1966 - 11 RA 309/64   

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BSG, 15.03.1966 - 11 RA 309/64 (https://dejure.org/1966,11080)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1966 - 11 RA 309/64 (https://dejure.org/1966,11080)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1966 - 11 RA 309/64 (https://dejure.org/1966,11080)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.01.1966 - 9 RV 614/63

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - Bestandskraft des Ausführungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 15.03.1966 - 11 RA 309/64
    aus (BVAAN1938, 12; Urteil des 9" 5enat5'VOm-Tßo Januar 1966, 9 RV 614/63)0 Eaß erst die abischließendé Entscheidung Unrechtmäßigkeit gerichtliche die.
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 79/83

    Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Rückzahlung - Erwerbsunfähigkeitsrente

    In der gesetzlichen Rentenversicherung sah der 11. Senat im Urteil vom 15. März 1966 - 11 RA 309/64 - (SozR Nr. 8 zu § 1301 Reichsversicherungsordnung - RVO - die Rückerstattungspflicht der aufgrund eines aufgehobenen Urteils empfangenen Leistungen als "Untergruppe der zu Unrecht gezahlten Leistungen" an und hob hervor, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Leistungsempfängers nach den inzwischen mit Wirkung vom 1. Januar 1981 (Art. 2 § 4 Nr. 1 und § 6 Nr. 1 i.V.m. Art. 11 § 40 Abs. 1 SGB X) aufgehobenen § 80 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG - und § 1301 RVO schon bei der Rückforderung selbst - nicht erst bei der Vollstreckung - zu berücksichtigen seien (ähnlich zu letzterem auch: SozR Nrn. 10 und 18 zu § 1301 RVO; vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juni 1980 - 4 RJ 115/79 = BSGE 50, 144 = SozR 2200 § 1301 Nr. 13 und vom 21. September 1983 - 4 RJ 84/82 -).
  • BSG, 15.03.1966 - 11 RA 112/64
    " Durchführung eines Widerspruchsverfahrens somit nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Wider3pruchsbescheides° Da das LSG insoweit von einer unzutreffenden Rechtsauffassung ausgegangen ist, hat es über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin keine Feststellungen getroffen° Dieser Mangel nötigt zur Aufhebung des Berufungsurteils; das Bundessozialgericht (BSG) kann die fehlenden tatsächlichen Feststellungen nicht selbst nachholen° Kommt das LSG zu dem Ergebnis, daß die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin nicht vertretbar gewesen ist (vgl° insoweit auch BSG 11, 44 und Urt° des BSG vom 17, 4"1964, SozR Nr° 15 zu 5 47 VeerG), so ist der angefochtene Rückforderungsbescheid rechtswidrig, ohne daß es noch einer weiteren Prüfung bedarf° Der Rückforderungsbescheid ist aber auch dann rechtswidrig, wenn das LSG zu dem Ergebnis kommt, daß die Rückforderung zwar ganz oder zum Teil ...10- ("soweit") wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin vertretbar ist, die Beklagte aber bei der Anwendung des 5 80 â- äâ- â- "l AVG, also bei der Prüfung, ob sie hier zurückfordern "brauchte", einen Ermessensfehlcr begangen hat" Ein solcher Ermessensfehler wird allerdings nicht damit be" gründet werden können, daß die Beklagte die wirtschaftliche Lage der Klägerin unzureichend berücksichtigt habe, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse werden schon weitgehend dadurch berücksichtigt, daß 5 80 ggtg"g AVG die Rückforderung überhaupt nur zuläßt, wenn sie nach den wirtschaftlichen Verhälterkénnenden nissen vertretbar ist (vgl. auch Urt. des Senats vom 15"3"1966 - 11 RA 309/64 -); ein Ermessensfehler des Vera sicherungsträgers bei der Entscheidung nach 5 80 Satz 1 AVG kann deshalb überhaupt nur noch in seltenen Ausnahmefällen vorliegen" .
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